Stadt Bürstadt

Seitenbereiche

  • Seiteninhalt

    Informieren Sie sich über die Arbeit der Bürstädter Gremien

    Sie möchten gerne weitere Einblicke in die Politik im Rathaus erhalten? Dann nutzen Sie doch gerne das Bürgerinformationssystem. Mit diesem Tool können Sie alle öffentlichen Vorlagen seit 2004 nach einem Suchbegriff Ihrer Wahl durchsuchen. So können Sie sich ganz gezielt zu bestimmten Themen informieren.

    ALLRIS - Vorlage

    Magistratsvorlage - XIX/BA/0071

    Reduzieren

    Beratungsfolge

    Reduzieren

    Sachverhalt

    Sachverhalt:
     

    Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ wurde der Stadt Bürstadt im November 2019 vom Diakonischen Werk Bergstraße das „Gesamtkonzept Wohnungsnotfallhilfe Stadt Bürstadt“ vorgelegt. Das Konzept wurde vom Diakonischen Werk am 06.11.2019 in der Sitzung der Sozialen Partnerschaft (SoPa) und am 26.11.2019 im Sozialausschuss vorgestellt, diskutiert und als Arbeitsgrundlage beschlossen. Der Magistrat wurde beauftragt, die Finanzierung und Umsetzung der Konzeptbausteine (Betreuung und Beratung der Betroffenen, Bau und Herrichtung von Unterkünften) zu klären und voranzubringen.

    Das Konzept benennt hinsichtlich der zukünftigen Unterbringung drei Bausteine für verschiedene Zielgruppen:

    • Unterkünfte nach dem HSOG für Menschen in prekären Lebenslagen,
    • Unterstütztes Wohnen für in Notlage geratene Familien,
    • Housing first (second) in dezentral verteiltem Wohnraum für Menschen, die durch kurzfristige Ereignisse in finanzielle und soziale Schieflage gekommen sind und wieder kurzfristig einzubinden sind.

     

    Darüber hinaus sieht das Konzept die Etablierung einer Wohnungslosenarbeit mit Prävention sowie Fachberatung und Betreuung mit der Vernetzung in die Strukturen der Stadt vor.

    Am 03.06.2020 erfolgte in der Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses auf der Grundlage eines ausführlichen Sachstandsberichts eine Beratung über Betriebskonzepte und Standorte zur Umsetzung des Konzepts, auf die umfassende Vorlage zu dieser Sitzung vom 03.06.2020 wird verwiesen.

    Zwischenzeitlich ergibt sich folgender Sachstand:

     

    Etablierung eines Wohnungslosenarbeit

    Über das im Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses vom 03.06.2020 beschlossene Verfahren wurde zwischenzeitlich ein Täger für eine professionelle Wohnungslosenarbeit gefunden und ein Auftrag an das Diakonische Werk Bergstraße erteilt. Die Bearbeitung erfolgt durch Frau Alborea, sie ist seit Mitte April 2021 vor Ort tätig und hat ihren Sitz in der Erbacher Straße 2. Mindestens dreimal pro Woche ist sie zudem in der Görlitzer Straße tätig.

     

    Unterstütztes Wohnen

    Für die Schaffung einer Einrichtung des unterstützten Wohnens sowie eines Stadtteilzentrums im Erdgeschoss gemäß Beschluss des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses vom 03.06.2020 wurden zwischenzeitlich Städtebaufördermittel aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ bewilligt. Für die Planungsleistungen zur Modernisierung des Gebäudes wird derzeit das Vergabeverfahren abgeschlossen, eine Beauftragung ist für Dezember 2021 vorgesehen.

    Für die Gemeinwesenarbeit zur Betreibung des Stadtteilzentrums wurde wie beschlossen ein Antrag auf Förderung im Programm „Gemeinwesenarbeit in Hessen“ beantragt. Die Förderung wurde bewilligt, die Mittel wurden an das Diakonische Werk Bergstraße weiterbeschieden. Der Bearbeiter Herr Stehlik hat seine Arbeit aufgenommen.

     

    Akquisition von dezentralen Unterbringungen im Baustein Housing first / second  

    Bei der Akquisition von dezentral verteiltem Wohnraum für den Baustein Housing first / second stellt sich weiterhin das Problem fehlenden Wohnraums. Die Gemeinwesenarbeit soll hier die Stadt aktiv bei der Ansprache von Eigentümer*innen unterstützen.

     

    Unterkünfte nach dem HSOG

    Bezüglich der Unterkünfte wurden die am 03.06.2020 dargestellten Überlegungen weiterverfolgt und vertieft.

    Zu beachten ist dabei folgendes: Die Zahl der Betten in den Unterkünften soll nicht nur gewährleisten, dass die Stadt ihren Verpflichtungen gemäß HSOG nachkommen kann. Vielmehr sollen in den Unterkünften zusätzlich zu den Plätzen für die HSOG-Unterbringung auch Plätze zur Unterbringung von älteren, abgebauten Menschen vorgesehen werden. Um solche handelt es sich insbesondere bei vielen Bewohnerinnen und Bewohnern der Görlitzer Straße. Um die Görlitzer Straße möglichst schnell leerziehen zu können, sind daher mehr als die für die HSOG-Unterkunft angenommenen 20 Betten sowie die Unterbringung von Familien in örtlich separierten Wohneinheiten vorzusehen. Die genaue Zahl ist in der weiteren Wohnungslosenarbeit vor Ort noch zu ermitteln.

     

    Bauweise und Finanzierungs- bzw. Trägermodell

    Bezüglich der Bauweise und des Finanzierungs- bzw. Trägermodells fanden gemeinsam mit Mitgliedern ein Ortstermin bei dem Bürstädter Anbieter von Wohnmodulen sowie ein Ortstermin im Wohn- und Übernachtungsheim Z14 in Darmstadt statt. Zudem wurden Recherchen bezüglich entsprechender Unterkünfte in anderen Kommunen durchgeführt. Im Ergebnis stehen für die Unterkünfte folgende Optionen zur Diskussion:

    Bauweise:

    • Flexible Modulbauweise (d.h. eine Wohneinheit ist ein Modul; Wohneinheiten können dementsprechend auch noch zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt oder reduziert werden),
    • fixe Modulbauweise (d.h. beim Bau wird mit vorgefertigten Elementen, z.B. Wänden, Decken etc. gearbeitet; dies spart im Vergleich zur klassischen Massivbauweise Bauzeit, die Gebäude sind aber nach Baufertigstellung nicht leichter zu verändern als Gebäude, die in einer klassischen Massivbauweise errichtet wurden),
    • klassische Massivbauweise “Stein auf Stein” oder in Betonbau.

     

    Finanzierungs- bzw. Trägermodelle:

    • Die Stadt mietet flexible Module in der benötigten Anzahl an,
    • die Stadt lässt einen Dritten bauen (z.B. durch die BGE, die Baugenossenschaft oder private Investoren) und mietet dann an,
    • die Stadt lässt bauen und kauft die Immobilie schlüsselfertig,
    • die Stadt baut selbst,
    • der Träger der Wohnungslosenarbeit baut die Unterkunft, Abgleich der Mietkosten über Trägervertrag (eine solche Variante wäre mit der Diakonie abzuklären).

     

    In der Sitzung der SoPa am 05.10.2021 wurden die Optionen zur Bauweise und dem Finanzierungs- bzw. Trägermodell diskutiert. Dabei wurde in der SoPa einvernehmlich die Position vertreten, dass die Stadt

    • entweder flexible Module anmieten sollte oder aber
    • von einem Dritten ein Gebäude ein einer fixen Modulbauweise errichten lassen und dann anmieten sollte; hier sollte insbesondere auch die Möglichkeit geprüft werden, das Gebäude von der Diakonie als Träger bauen zu lassen und die Mietkosten über den Trägervertrag abzugleichen.

     

    Die SoPa empfiehlt den Gremien, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

    Die SoPa legt zudem Wert darauf, dass sie nach dem Gremienbeschluss bei einer weiteren Konkretisierung der Gestaltung weiter eingebunden wird.

    Mit der Diakonie wurden inzwischen erste Gespräche geführt. Das Modell, nachdem die Diakonie als Träger der Wohnungslosenarbeit die Unterkünfte baut, ist denkbar.

    Ebenso wurden erneute Gespräch mit dem Bürstädter Anbieter flexibler Module geführt. Dabei wurde deutlich, dass auch bei diesen Modulen eine Realisierung mit unterschiedlichen Grundrissen möglich ist, auch z.B. als Kombination von zwei Wohnmodulen mit einem dazwischen liegenden Modul für einen gemeinsamen Küchen- und Sanitärbereich. Zudem werden die Module auch mit konventionellen Holzbetten und Sanitärobjekten aus Keramik angeboten, nicht nur mit vandalismusfesten Objekten aus Stahl.

     

    Standort

    Bezüglich des Standorts für die Unterkünfte wurden über die in der Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses am 03.06.2020 bereits diskutierten Orte (ehemaliger Bolzplatz im Bereich Rodstücke, Freizeitkickergelände, Parkplatz Nibelungenstraße, nördlich der Straße „Bibliser Pfad“, Bereich Steinlache) noch weitere Orte (Sitzung (OLI II, Spielplatz Am Pettweg, Fläche gegenüber Casinodrom Bobstädter Straße, Baugebiet Lächner) geprüft und in der SoPa diskutiert.    

    Die Diskussion in der Sitzung des SoPa am 05.10.2021 kam dabei zu folgendem Ergebnis: Es bestehen weiterhin große Bedenken bezüglich eines Standorts im Bereich des Freizeitkickergeländes. Die Mehrheit der SoPa-Mitglieder kommt jedoch zum Schluss, dass die Bedenken und Restriktionen bei den anderen diskutierten Standorten noch schwerer wiegen.

    Dabei ist insbesondere relevant, dass für das Gebäude der HSOG-Unterbringung (auch mit ggf. zusätzlichen Plätzen für ältere, abgebaute Menschen und mit Flächen für Gartennutzung durch die Bewohnerinnen und Bewohnern) nur ein Grundstück von maximal 2.000 qm benötigt wird.

    In der Sopa wurde daher mit 5 von 8 Stimmen beschlossen, den Gremien als den am wenigsten problematischen Standort für die HSOG-Unterkünfte eine etwa 2.000 qm große Fläche am Rande des Freizeitkickergeländes zu empfehlen. Ein SoPa-Mitglied stimmt gegen die Empfehlung und präferiert stattdessen als Standort eine Fläche nördlich des Casinodroms im Schnittbereich von B 44 und Mainstraße. Zwei SoPa-Mitglieder enthalten sich zu der Frage.

    Im Zusammenhang mit einem Standort am Rande des Freizeitkickergeländes wurde darüber hinaus in der Sitzung des SoPa folgendes diskutiert und angeregt:

    • In der Diskussion sollte verdeutlicht werden, dass mit der Errichtung einer HSOG-Unterbringung auf rund 2.000 qm am Rande des Freizeitkickergeländes dieses in seinen Funktionen für Freizeitsport, Treffen etc. kaum beeinträchtigt würde.
    • In der Kommunikation ist es daher ggf. missverständlich, vom Standort „Freizeitkickergelände“ zu reden, weil dies suggeriert, dass das Gelände in wesentlichen Teilen umgenutzt oder überbaut würde.
    • Das Grundstück für die HSOG-Unterkunft sollte eingegrünt werden (Bäume, Hecken), dabei könnte auch ein Grundstück für gärtnerische Betätigung durch die Bewohnerinnen und Bewohner geschaffen werden.
    • Idealerweise könnte dabei mit dem benachbarten Obst- und Kleingartenverein zusammengearbeitet werden.
    • Die Parkmöglichkeiten am Weg nördlich des Freizeitkickergeländes (Verlängerung Riedroder Straße) sollten erhalten bleiben.
    • Die Gestaltung der Fläche für eine HSOG-Unterkunft könnte mit einer funktionalen und/oder ökologischen Aufwertung des Freizeitkickergeländes verbunden werden.
    • Neben einem Standort westlich des Nettomarktes sollte auch ein Standort südlich des Nettomarktes an der Forsthausstraße in Erwägung gezogen werden.  

     

    Für die Realisierung der Unterkunft am Rande des Freizeitkickergeländes ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. In diesem könnten die baulichen Flächenansprüche für die Unterkunft begrenzt und gleichzeitig die anderen Flächen als öffentliche Freiflächen festgesetzt und damit gesichert werden.

     

    In der Sitzung am 14.12.21 sollen noch keine Beschlüsse gefasst werden, damit die Fraktionen ausreichend Gelegenheit haben, die Thematik zu beraten. Gleichwohl möchte die Verwaltung an dieser Stelle die aus ihrer Sicht sinnvollen, späteren Beschluss-Vorschläge zur Kenntnis geben, damit die Gelegenheit besteht, auch hierüber im Vorfeld zu beraten.

     

    1. Die Schaffung von Unterkünften für die Unterbringung nach HSOG sowie die Unterbringung von älteren, abgebauten Menschen soll entweder in Form der Anmietung flexibler Module oder in Form der Anmietung eines von einem Dritten errichteten Gebäudes in einer fixen Modulbauweise erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, konkretisierende Gespräche zu diesen Modellen aufzunehmen. Dabei ist auch die Möglichkeit zu prüfen, ein Gebäude von der Diakonie als Träger der Wohnungslosenarbeit bauen zu lassen.

     

    1. Als Standort soll mangels Alternativen ein Bereich von maximal 2.000 qm am Rande des Freizeitkickergeländes weiterverfolgt werden. Dabei ist die darauf zu achten, dass die Funktion der Fläche für Freizeitsport, Treffen etc. so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. In dem zur Realisierung der Unterkunft am Rande des Freizeitkickergeländes notwendigen Bebauungsplanverfahrens sollten alle Flächen, die nicht für die Unterkünfte benötigt werden, als öffentliche Freiflächen festgesetzt und gesichert werden.

     

    1. Für die Konkretisierung des Vorhabens erfolgt eine erneute Beratung in den Gremien.

     

    An die Gremien mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beratung.

     

     

     

    Frank Lindemann

    Leiter des Stadtbauamtes

    Loading...

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Parlamentarisches Büro
    Timo Spreng
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 237
    Fax: 06206 / 7017 - 237
    timo.spreng(@)buerstadt.de