Stadt Bürstadt

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    Bebauungspläne

    In einem Bebauungsplan wird die Art und Weise geregelt, in der eine Bebauung von Grundstücken möglich ist und die daraus resultierende Nutzung der von einer Bebauung freizuhaltenden Flächen.
    Die Stadt Bürstadt legt in einer Satzung zunächst fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind.
    Das Verfahren ist in einzelne Schritte unterteilt:

    • Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans
    • Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
    • Beschluss über den Entwurf
    • Beschluss zur Auslegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
    • Beschluss über etwaige Änderungen
    • Beschluss über die Abwägung der Bedenken
    • Beschluss über Satzung

    Liegt für ihr Grundstück ein B-Plan vor?

    Sie möchten wissen, ob ihr Grundstück im Bereich eines gültigen Bebauungsplans liegt?
    Direkter Link zur interaktiven Karte (Bürger-GIS):


    https://buergergis.kreis-bergstrasse.de/


    Wählen Sie zur Anzeige der Bebauungspläne im Werkzeugkasten auf der rechten Seite unter "Kartenansichten" den Reiter "Bauleitplanungskataster: Bebauungspläne und weitere Satzungen" aus und klicken Sie auf ihr Grundstück.

    Rechtskräftige BPläne

    Im Verfahren

    Weitere Informationen

    Kontakt

    Dezernat IV - Bauen
    Fachbereich Stadtplanung / Umwelt / GIS
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 0
    Fax: 06206 / 701 – 280 
    stadtplanung(@)buerstadt.de