Stadt Bürstadt

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    Bebauungspläne

    In einem Bebauungsplan wird die Art und Weise geregelt, in der eine Bebauung von Grundstücken möglich ist und die daraus resultierende Nutzung der von einer Bebauung freizuhaltenden Flächen.
    Die Stadt Bürstadt legt in einer Satzung zunächst fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind.
    Das Verfahren ist in einzelne Schritte unterteilt:

    • Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans
    • Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
    • Beschluss über den Entwurf
    • Beschluss zur Auslegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
    • Beschluss über etwaige Änderungen
    • Beschluss über die Abwägung der Bedenken
    • Beschluss über Satzung

      Rechtskräftige BPläne

      Im Verfahren

      Weitere Informationen

      Kontakt

      Dezernat IV - Bauen
      Fachbereich Stadtplanung / Umwelt / GIS
      Rathausstraße 2
      68642 Bürstadt
      Tel: 06206 / 701 – 0
      Fax: 06206 / 701 – 280 
      stadtplanung(@)buerstadt.de