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In einem Bebauungsplan wird die Art und Weise geregelt, in der eine Bebauung von Grundstücken möglich ist und die daraus resultierende Nutzung der von einer Bebauung freizuhaltenden Flächen.
Die Stadt Bürstadt legt in einer Satzung zunächst fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind.
Das Verfahren ist in einzelne Schritte unterteilt:
Dezernat IV - Bauen
Fachbereich Stadtplanung / Umwelt / GIS
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
Tel: 06206 / 701 – 0
Fax: 06206 / 701 – 280
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