Stadt Bürstadt

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    Zum Toben und Spielen

    Neben der großen alla hopp!-Anlage rund um das Rathaus gibt es noch weitere Spielstätten, auf denen Kinder ihrem Spiel- und Bewegungsdrang nachgehen können. Bereits im Jahr 2014 hat sich die Stadtverwaltung dazu entschlossen, ein Spielplatzkonzept zu entwickeln. Ziel hierbei ist es, die bestehenden Spielplätze durch die Zugabe von mehreren Spielgeräten zu „Leuchtturm-Spielplätzen“ auszubauen und jedem Kind in seinem unmittelbaren Umfeld eine attraktive Bewegungsfläche anzubieten.

    Für unsere Spielplätze gelten folgende Nutzungsbedingungen:

    • Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Spielgeräte dürfen nicht von Personen genutzt werden, die älter als 14 Jahre alt sind. Fußballspiele dürfen nur auf den dazu bestimmten Flächen durchgeführt werden.
    • Kinderspielplätze und Bolzplätze dürfen nur bei Tageslicht, längstens von 07.00 bis 20.00 Uhr, entsprechend ihrem Zweck genutzt werden. Der Magistrat wird ermächtigt, abweichende Nutzungszeiten durch Allgemeinverfügung (z.B. Aufstellung von Schildern) näher zu regeln.
    • Das Mitführen und der Genuss alkoholischer Getränke sowie das Rauchen ist auf allen Kinderspielplätzen nicht erlaubt.
    • Der Aufenthalt von Hunden auf Kinderspielplätzen ist nicht erlaubt. Dies gilt nicht für Blindenhunde.

    Weitere Informationen

    Kontakt

    Dezernat IV - Bauen
    Fachbereich Städtische Liegenschaften
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 0
    Fax: 06206 / 701 – 280
    liegenschaften(@)buerstadt.de

    Information

    Ihnen sind defekte Spielgeräte oder anderweitige Missstände auf dem Spielplatz aufgefallen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, denn ein sauberes und sicheres Umfeld für Kinder ist das Wichtigste.