Stadt Bürstadt

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    Haushaltsplan

    Jeder Privathaushalt, der eine größere Anschaffung vorhat, plant im Voraus: Wie hoch sind die genauen Kosten, woher soll das Geld dafür kommen?

    Vergleichbar handelt der Staat: Die Bundesregierung, die Regierungen der Bundesländer sowie die Städte- und Gemeindeverwaltungen stellen alljährlich für ihren Bereich einen Haushaltsplan auf und legen ihn ihren jeweiligen Parlamenten vor.

    Im Haushaltsplan sind die geplanten Ausgaben für das Folgejahr bis in die kleinsten Einzelheiten aufgelistet, und es wird vorgerechnet, wie diese Ausgaben mit regulären (Steuer-) Einnahmen oder notfalls auch mit Krediten bezahlt werden sollen.

    Der Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Bürstadt für das Jahr 2023 wurde am 09. November 2022 in der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eingebracht und zwischenzeitlich von der Aufsichtsbehörde genehmigt.

     

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    Kontakt

    Dezernat II - Hauptverwaltung / Finanzen 
    Fachbereich Finanzen
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 0
    Fax: 06206 / 701 – 280
    finanzen(@)buerstadt.de