Stadt Bürstadt

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    Ortsgericht Bürstadt

    Jede Gemeinde in Hessen verfügt über mindestens ein Ortsgericht. Hessenweit gibt es derzeit rund 900 Ortsgerichte. Sie sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen verschiedene Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens, die im Ortsgerichtsgesetz festgelegt sind. Ortsgerichte leisten sowohl Hilfestellungen für Bürgerinnen und Bürger als auch für Behörden und Gerichte. Für ihre Dienstleistungen erheben sie Gebühren auf gesetzlicher Grundlage, die abhängig von der jeweiligen Leistung sind.

    Jedes Ortsgericht hat mindestens fünf Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffinnen oder Ortsgerichtsschöffen. Die Besetzung des Ortsgerichts richtet sich nach dem jeweiligen Dienstgeschäft.

    Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Gemeinde – durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung beziehungsweise der Stadtverordnetenversammlung – von der Leitung des Amtsgerichts ernannt. Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen berufen werden, die allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit Schätzungen von Grundstücken erfahren und ortskundig sein. Ortsgerichtsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Ihre Amtsdauer beträgt grundsätzlich zehn Jahre.

    Weitere Informationen

    Kontakt


    Ortsgericht Bürstadt
    Ortsgerichtsvorsteherin
    Alexandra Götz
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 161
    Fax: 06206 / 7017 – 280
    ortsgericht(@)buerstadt.de

    Sprechstunden

    Sprechstunden werden nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme in den Räumen der Stadtverwaltung angeboten.