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Zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung und zur Erhaltung der Infrastruktur ist die Erhebung von Gebühren und Steuern unverzichtbar. Über die jeweilige Höhe entscheiden die gewählten Gremien der Stadt Bürstadt. In der Regel bilden die entsprechenden kommunalen Satzungen (Ortsgesetze) die rechtliche Grundlage für Steuern und Gebühren.
Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 380 v. H. (seit 01.01.2020)
Grundsteuer A – 370 v. H. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(seit 01.01.2020)
Grundsteuer B – 570 v .H. für Grundstücke (seit 01.01.2024)
Grundlage für die Steuersätze ist die "Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Bürstadt" in der Fassung vom 01.01.2015
Die derzeit gültigen monatlichen Gebühren für die Kinderbetreuung (U3) in einer Einrichtung unter städtischer Trägerschaft betragen:
Betreuungszeit | Gebühr / 5 Tage | Tagesbuchung | |
---|---|---|---|
Modul 1 | 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr | 185,00 Euro | |
Modul 2 | 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr | 37,00 Euro | 7,40 Euro |
Modul 3 | 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr | 74,00 Euro | 14,80 Euro |
Modul 4 | 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr | 111,00 Euro | 22,20 Euro |
Modul 5 | 12:30 Uhr bis 16:30 Uhr | 148,00 Euro | 29,60 Euro |
Frühbuchung | 07:00 Uhr bis 07:30 Uhr | 18,50 Euro | 3,70 Euro |
Spätbuchung | 16:30 Uhr bis 17:00 Uhr | 18,50 Euro | 3,70 Euro |
Verpflegungspauschale monatlich | 65,00 Euro | ||
Materialpauschale | 10,00 Euro | ||
Frühstücks- und Getränkepauschale | 10,00 Euro |
Die gebuchten Module 2, 3, 4 und 5 können tageweise gebucht werden. Die Gebühr beträgt dann für jeden gebuchten Tag 1/5 des 5-Tagesplatzes.
Für das zweite Kind einer Familie, das die gleiche Einrichtung besucht, wird ein Nachlass von 50 % der erhobenen Gebühr gewährt. Für weitere Kinder einer Familie besteht Gebührenfreiheit. Die monatlichen Pauschalen sind zu zahlen.
Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtung
Die derzeit gültigen monatlichen Gebühren für die Kinderbetreuung (Ü3) in einer Einrichtung unter städtischer Trägerschaft betragen:
Betreuungszeit | Gebühr / 5 Tage | Tagesbuchung | |
---|---|---|---|
Modul 1a | 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr | 119,28 Euro | |
Modul 1b | 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr | 143,13 Euro | |
Modul 2 | 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr | 23,85 Euro | 4,77 Euro |
Modul 3 | 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr | 47,70 Euro | 9,54 Euro |
Modul 4 | 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr | 71,55 Euro | 14,31 Euro |
Frühbuchung | 07:00 Uhr bis 07:30 Uhr | 11,92 Euro | 2,38 Euro |
Spätbuchung | 16:30 Uhr bis 17:00 Uhr | 17,00 Euro | 3,40 Euro |
Verpflegungspauschale monatlich | 65,00 Euro | 13,00 Euro | |
Materialpauschale | 10,00 Euro | ||
Frühstücks- und Getränkepauschale | 10,00 Euro |
Die gebuchten Module 2, 3 und 4 können tageweise gebucht werden. Die Gebühr beträgt dann für jeden gebuchten Tag 1/5 des 5-Tagesplatzes.
Für das zweite Kind einer Familie, das die gleiche Einrichtung besucht, wird ein Nachlass von 50 % der erhobenen Gebühr gewährt. Für weitere Kinder einer Familie besteht Gebührenfreiheit. Die monatlichen Pauschalen sind zu zahlen.
Unabhängig von der Buchung unterschiedlicher Module (Kombination verschiedener Zubuchungen) ist grundsätzlich ein Betrag von 135,60 Euro kostenfrei (Ausgenommen hiervon ist die Verpflegungs-, Bastel-, Frühstücks- und Getränkepauschale).
Ab einer Betreuungszeit von über sechs Stunden ist die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung verbindlich.
Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtung
| Kinder | Erwachsene | Ermäßigt* |
---|---|---|---|
Einzelkarte | 3,00 Euro | 5,00 Euro | 3,00 Euro |
Dutzendkarte | 30,00 Euro | 50,00 Euro | 30,00 Euro |
Dauerkarte | 45,00 Euro | 80,00 Euro | 60,00 Euro |
Familienkarte - 1 Erw. |
| 100,00 Euro |
|
Familienkarte - 2 Erw. |
| 120,00 Euro |
|
Grundlage für die Gebühren ist die "Entwässerungssatzung der Stadt Bürstadt" in der Fassung vom 01.01.2006, zuletzt aktualisiert im Dezember 2022.
1,86 €/cbm (1,74 €/cbm zzgl. 7% MwSt.)
3,06 €/cbm
0,54 €/m²
Grundlage für die Steuersätze ist die "Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte der Stadt Bürstadt" in der Fassung vom 20.12.2023.
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