Stadt Bürstadt

Seitenbereiche

  • Seiteninhalt

    Steuern und Abgaben: Finanzierung einer starken Gemeinschaft

    Zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung und zur Erhaltung der Infrastruktur ist die Erhebung von Gebühren und Steuern unverzichtbar. Über die jeweilige Höhe entscheiden die gewählten Gremien der Stadt Bürstadt. In der Regel bilden die entsprechenden kommunalen Satzungen (Ortsgesetze) die rechtliche Grundlage für Steuern und Gebühren.

    Gewerbesteuer

    Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 380 v. H. (seit 01.01.2020)

    Grundsteuer

    Grundsteuer A – 370 v. H. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
    (seit 01.01.2020)
    Grundsteuer B – 570 v .H. für Grundstücke (seit 01.01.2024)

    Hebesatzsatzung 2024.pdf

    Hundesteuer

    Grundlage für die Steuersätze ist die "Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Bürstadt" in der Fassung vom 01.01.2015

    • Hundesteuer: 72,00 Euro
    • Zweithund: 108,00 Euro
    • Jeder weitere Hund: 144,00 Euro
    • Gefährliche Hunde: 480,00 Euro

    Satzung über die Hundesteuer

    Kindertageseinrichtungen U3

    Die derzeit gültigen monatlichen Gebühren für die Kinderbetreuung (U3) in einer Einrichtung unter städtischer Trägerschaft betragen:

     BetreuungszeitGebühr / 5 TageTagesbuchung
    Modul 107:30 Uhr bis 12:30 Uhr185,00 Euro 
    Modul 212:30 Uhr bis 13:30 Uhr37,00 Euro7,40 Euro
    Modul 312:30 Uhr bis 14:30 Uhr74,00 Euro14,80 Euro
    Modul 412:30 Uhr bis 15:30 Uhr111,00 Euro22,20 Euro
    Modul 512:30 Uhr bis 16:30 Uhr148,00 Euro29,60 Euro
    Frühbuchung07:00 Uhr bis 07:30 Uhr18,50 Euro3,70 Euro
    Spätbuchung16:30 Uhr bis 17:00 Uhr18,50 Euro3,70 Euro
    Verpflegungspauschale
    monatlich
     65,00 Euro 
    Materialpauschale 10,00 Euro 
    Frühstücks- und Getränkepauschale 10,00 Euro 

    Die gebuchten Module 2, 3, 4 und 5 können tageweise gebucht werden. Die Gebühr beträgt dann für jeden gebuchten Tag 1/5 des 5-Tagesplatzes.

    Für das zweite Kind einer Familie, das die gleiche Einrichtung besucht, wird ein Nachlass von 50 % der erhobenen Gebühr gewährt. Für weitere Kinder einer Familie besteht Gebührenfreiheit. Die monatlichen Pauschalen sind zu zahlen.

    Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtung

    Kindertageseinrichtungen Ü3

    Die derzeit gültigen monatlichen Gebühren für die Kinderbetreuung (Ü3) in einer Einrichtung unter städtischer Trägerschaft betragen:

     BetreuungszeitGebühr / 5 TageTagesbuchung
    Modul 1a07:30 Uhr bis 12:30 Uhr119,28 Euro 
    Modul 1b07:30 Uhr bis 13:30 Uhr143,13 Euro 
    Modul 213:30 Uhr bis 14:30 Uhr23,85 Euro4,77 Euro
    Modul 313:30 Uhr bis 15:30 Uhr47,70 Euro9,54 Euro
    Modul 413:30 Uhr bis 16:30 Uhr71,55 Euro14,31 Euro
    Frühbuchung07:00 Uhr bis 07:30 Uhr11,92 Euro2,38 Euro
    Spätbuchung16:30 Uhr bis 17:00 Uhr17,00 Euro3,40 Euro
    Verpflegungspauschale
    monatlich
     65,00 Euro13,00 Euro
    Materialpauschale 10,00 Euro 
    Frühstücks- und Getränkepauschale 10,00 Euro 

    Die gebuchten Module 2, 3 und 4 können tageweise gebucht werden. Die Gebühr beträgt dann für jeden gebuchten Tag 1/5 des 5-Tagesplatzes.

    Für das zweite Kind einer Familie, das die gleiche Einrichtung besucht, wird ein Nachlass von 50 % der erhobenen Gebühr gewährt. Für weitere Kinder einer Familie besteht Gebührenfreiheit. Die monatlichen Pauschalen sind zu zahlen.

    Unabhängig von der Buchung unterschiedlicher Module (Kombination verschiedener Zubuchungen) ist grundsätzlich ein Betrag von 135,60 Euro kostenfrei (Ausgenommen hiervon ist die Verpflegungs-, Bastel-, Frühstücks- und Getränkepauschale).

    Ab einer Betreuungszeit von über sechs Stunden ist die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung verbindlich.

    Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtung

    Waldschwimmbad

     

    Kinder

    Erwachsene

    Ermäßigt*

    Einzelkarte

    3,00 Euro

    5,00 Euro

    3,00 Euro

    Dutzendkarte

    30,00 Euro

    50,00 Euro

    30,00 Euro

    Dauerkarte

    45,00 Euro

    80,00 Euro

    60,00 Euro

    Familienkarte - 1 Erw.

     

    100,00 Euro

     

    Familienkarte - 2 Erw.

     

    120,00 Euro

     

    Gebührensatzung Schwimmbad

    Wasser, Abwasser & Niederschlagswasser

    Grundlage für die Gebühren ist die "Entwässerungssatzung der Stadt Bürstadt" in der Fassung vom 01.01.2006, zuletzt aktualisiert im Dezember 2022.

    Entwässerungssatzung

    Wasserbezugspreis

    1,86 €/cbm (1,74 €/cbm zzgl. 7% MwSt.)

    Abwassergebühren (ab 01.01.2023)

    3,06 €/cbm

    Niederschlagswassergebühren (ab 01.01.2023)

    0,54 €/m²

    Spielautomatensteuer

    Grundlage für die Steuersätze ist die "Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte der Stadt Bürstadt" in der Fassung vom 20.12.2023.

    • Gaststätte mit Gewinnmöglichkeit: 25% der Bruttokasse
    • Gaststätte ohne Gewinnmöglichkeit: 12% der Bruttokasse höchstens 100,00 € je Apparat und Monat
    • Spielhalle mit Gewinnmöglichkeit: 25% der Bruttokasse
    • Spielhalle ohne Gewinnmöglichkeit: 12% der Bruttokasse höchstens 200,00 € je Apparat und Monat

    Spielautomatensteuer.pdf

    Weitere Informationen

    Kontakt

    Dezernat II - Hauptverwaltung / Finanzen 
    Fachbereich Finanzen
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 0
    Fax: 06206 / 701 – 280
    finanzen(@)buerstadt.de

    Kontakt

    Dezernat III - Bürgernahe Dienstleistungen
    Kita Service
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 0
    Fax: 06206 / 701 – 280
    kita-service(@)buerstadt.de

    Kontakt

    Dezernat III - Bürgernahe Dienstleistungen
    Fachbereich 
    Generation / Integration / Freizeit

    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 0
    Fax: 06206 / 701 – 280
    gif(@)buerstadt.de