Stadt Bürstadt

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    Kinder von 3 bis 6 Jahren

    Insgesamt stehen in Bürstadt (städtisch) 250 Plätze zur Verfügung. Diese Platzanzahl reduziert sich jedoch durch die Aufnahme von Integrationskindern in den Einrichtungen. In der Regel wird eine Kindergartengruppe bei Aufnahme eins Integrationskindes von 25 Betreuungsplätzen auf 20 Plätze verkleinert. Die Anzahl der pädagogischen Fachkräfte in den Kindertagesstätten wird durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) und die Qualitätsrichtlinien des Kreises Bergstraße festgelegt. Alle Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Bürstadt sind auch Ausbildungsbetriebe für Erzieher/Erzieherinnen bzw. Sozialassistenten/Sozialassistentinnen.

    Die derzeit gültigen monatlichen Gebühren für die Kinderbetreuung (Ü3) in einer Einrichtung unter städtischer Trägerschaft betragen:

     

    Betreuungszeit

    Gebühr / Monat

    Tagesbuchung

    Modul 1a

    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    (130,00 Euro)

     

    Modul 1b

    07:30 Uhr bis 13:30 Uhr

    (156,00 Euro)

     

    Modul 2

    13:30 Uhr bis 14:30 Uhr

    26,00 Euro

    5,20 Euro

    Modul 3

    13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

    52,00 Euro

    10,40 Euro

    Modul 4

    13:30 Uhr bis 16:30 Uhr

    78,00 Euro

    15,60 Euro

    Frühbuchung

    07:00 Uhr bis 07:30 Uhr

    13,00 Euro

    2,60 Euro

    Spätbuchung

    16:30 Uhr bis 17:00 Uhr

    13,00 Euro

    2,60 Euro

    Verpflegungspauschale
    monatlich

     

    65,00 Euro

    13,00 Euro

    Materialpauschale

     

    10,00 Euro

     

    Frühstücks- und Getränkepauschale

     

    10,00 Euro

     

    Modul 1a und 1b sind kostenfrei. Es sind lediglich die Pauschalen für Material, sowie Frühstück und Getränke zu entrichten.

    Die gebuchten Module 2,3 und 4 können tageweise gebucht werden. Die Gebühr beträgt dann für jeden gebuchten Tag 1/5 des 5-Tagesplatzes.

    Ab einer Betreuungszeit von über sechs Stunden ist die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung verbindlich.

    Für das zweite Kind einer Familie, das die gleiche Einrichtung besucht, wird ein Nachlass von 50 % der erhobenen Gebühr gewährt. Für weitere Kinder einer Familie besteht Gebührenfreiheit. Die monatlichen Pauschalen sind zu zahlen.

    Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen.pdf

    Weitere Informationen

    Kontakt

    Dezernat III - Bürgernahe Dienstleistungen
    Kita Service
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 0
    Fax: 06206 / 701 – 280
    kita-service(@)buerstadt.de