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Insgesamt stehen in Bürstadt (städtisch) 250 Plätze zur Verfügung. Diese Platzanzahl reduziert sich jedoch durch die Aufnahme von Integrationskindern in den Einrichtungen. In der Regel wird eine Kindergartengruppe bei Aufnahme eins Integrationskindes von 25 Betreuungsplätzen auf 20 Plätze verkleinert. Die Anzahl der pädagogischen Fachkräfte in den Kindertagesstätten wird durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) und die Qualitätsrichtlinien des Kreises Bergstraße festgelegt. Alle Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Bürstadt sind auch Ausbildungsbetriebe für Erzieher/Erzieherinnen bzw. Sozialassistenten/Sozialassistentinnen.
Die derzeit gültigen monatlichen Gebühren für die Kinderbetreuung (Ü3) in einer Einrichtung unter städtischer Trägerschaft betragen:
Betreuungszeit | Gebühr / 5 Tage | Tagesbuchung | |
---|---|---|---|
Modul 1a | 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr | 119,28 Euro | |
Modul 1b | 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr | 143,13 Euro | |
Modul 2 | 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr | 23,85 Euro | 4,77 Euro |
Modul 3 | 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr | 47,70 Euro | 9,54 Euro |
Modul 4 | 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr | 71,55 Euro | 14,31 Euro |
Frühbuchung | 07:00 Uhr bis 07:30 Uhr | 11,92 Euro | 2,38 Euro |
Spätbuchung | 16:30 Uhr bis 17:00 Uhr | 17,00 Euro | 3,40 Euro |
Verpflegungspauschale monatlich | 65,00 Euro | 13,00 Euro | |
Materialpauschale | 10,00 Euro | ||
Frühstücks- und Getränkepauschale | 10,00 Euro |
Die gebuchten Module 2, 3 und 4 können tageweise gebucht werden. Die Gebühr beträgt dann für jeden gebuchten Tag 1/5 des 5-Tagesplatzes.
Für das zweite Kind einer Familie, das die gleiche Einrichtung besucht, wird ein Nachlass von 50 % der erhobenen Gebühr gewährt. Für weitere Kinder einer Familie besteht Gebührenfreiheit. Die monatlichen Pauschalen sind zu zahlen.
Unabhängig von der Buchung unterschiedlicher Module (Kombination verschiedener Zubuchungen) ist grundsätzlich ein Betrag von 141,02 Euro kostenfrei (Ausgenommen hiervon ist die Verpflegungs-, Bastel-, Frühstücks- und Getränkepauschale).
Ab einer Betreuungszeit von über sechs Stunden ist die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung verbindlich.
Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtung
Hauptamt
Nadine Wilhelm
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
Tel.: 06206 / 701-232
Fax: 06206 / 7017-232
nadine.wilhelm(@)buerstadt.de
Hauptamt
Thomas Georgi
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
Tel: 06206 / 701 – 235
Fax: 06206 / 7017 - 235
thomas.georgi(@)buerstadt.de