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Vorlage über Kanalbenutzungsgebühren und Gebühren für das Einleiten von Niederschlagswasser 2022
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat der Stadt Bürstadt
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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15.12.2021
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Haushaltsplanung erfolgt jährlich eine Gebührenbedarfsberechnung für die Kanalbenutzungsgebühren und die Gebühren für das Einleiten von Niederschlagswasser in die Abwasseranlage.
Die Gebührenkalkulation erfolgt auf der Grundlage des Kommunalen Abgabengesetzes Hessen (KAG) mit einem einjährigen Kalkulationszeitraum.
Nach Ablauf des Haushaltsjahres muss eine Nachkalkulation erfolgen.
Die Fortschreibung der versiegelten Fläche wurde mit einer Veranlagungsfläche von 1.351.000 m² kalkuliert. Im letzten Jahr wurde noch mit 1.350.378 m² gerechnet.
Der Anteil der Straßenflächen, für die die Stadt die Niederschlagswassergebühren zu tragen hat, beträgt unverändert 722.843 m².
Die Bemessungsfläche für die Niederschlagswassergebühr wurde der aktuellen Fortschreibung angepasst. Die Schmutzwassermenge wurde aufgrund der durchschnittlichen Verbrauchswerte der letzten drei Jahre mit 723.000 m³ (Vorjahr 707.700 m³) kalkuliert.
Nach der aktuellen Gebührenbedarfsberechnung ergibt sich somit eine Niederschlagswassergebühr von 0,52 €/m² (Vorjahr 0,46 €/m²) Veranlagungsfläche. Die Kalkulation der Schmutzwassergebühr ergibt einen Betrag von 2,76 €/m³ (Vorjahr 2,44 €/m³). Eine Gebührenerhöhung ist nur durch die vollständige Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 300.000 € vermeidbar. Zunächst muss aber dieser Sonderposten aus Vorjahren, wie im Haushaltsplan 2022 berücksichtigt, aufgebraucht werden. In 2023 wird dann im Rahmen der Gebührenkalkulation voraussichtlich eine Gebührenanpassung erforderlich werden.
Bürstadt, 10.11.2021
Kohl
Kämmereiamtsleiter
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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64,9 kB
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Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
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