Stadt Bürstadt

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    ALLRIS - Vorlage

    Beschlussvorlage - XIX/KA/0017

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    Beratungsfolge

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    Beschlussvorschlag

    Beschlussvorschlag:
     

    Der Magistrat nimmt die Gebührenkalkulation zur Kenntnis.

     

    Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Gebührenkalkulation zur Kenntnis.

     

    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Gebührenkalkulation zur Kenntnis.

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    Sachverhalt

    Sachverhalt:
     

    Im Rahmen der Haushaltsplanung erfolgt jährlich eine Gebührenbedarfsberechnung für die Kanalbenutzungsgebühren und die Gebühren für das Einleiten von Niederschlagswasser in die Abwasseranlage.

     

    Die Gebührenkalkulation erfolgt auf der Grundlage des Kommunalen Abgabengesetzes Hessen (KAG) mit einem einjährigen Kalkulationszeitraum.

     

    Nach Ablauf des Haushaltsjahres muss eine Nachkalkulation erfolgen.

     

    Die Fortschreibung der versiegelten Fläche wurde mit einer Veranlagungsfläche von 1.351.000 m² kalkuliert. Im letzten Jahr wurde noch mit 1.350.378 m² gerechnet.

     

    Der Anteil der Straßenflächen, für die die Stadt die Niederschlagswassergebühren zu tragen hat, beträgt unverändert 722.843 m².

     

    Die Bemessungsfläche für die Niederschlagswassergebühr wurde der aktuellen Fortschreibung angepasst. Die Schmutzwassermenge wurde aufgrund der durchschnittlichen Verbrauchswerte der letzten drei Jahre mit 723.000 m³  (Vorjahr 707.700 m³) kalkuliert.

     

    Nach der aktuellen Gebührenbedarfsberechnung ergibt sich somit eine Niederschlagswassergebühr von 0,52 €/m² (Vorjahr 0,46  €/m²) Veranlagungsfläche. Die  Kalkulation der Schmutzwassergebühr ergibt einen Betrag von 2,76 €/m³ (Vorjahr 2,44 €/m³). Eine Gebührenerhöhung ist nur durch die vollständige Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 300.000 € vermeidbar. Zunächst muss aber dieser Sonderposten aus Vorjahren, wie im Haushaltsplan 2022 berücksichtigt, aufgebraucht werden. In 2023 wird dann im Rahmen der Gebührenkalkulation voraussichtlich eine Gebührenanpassung erforderlich werden.

     

     

    Bürstadt, 10.11.2021

     

     

     

    Kohl

    Kämmereiamtsleiter

     

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    Anlagen

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    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Parlamentarisches Büro
    Timo Spreng
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 237
    Fax: 06206 / 7017 - 237
    timo.spreng(@)buerstadt.de