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Nach einleitenden Worten von Frau Schader erläutert erneut Herr Schweiger vom Büro Schweiger & Scholz den Sitzungsteilnehmern den Tagesordnungspunkt. Anschließend äußern sich Herr Eberle, Frau Renz, Herr Koch, Frau Strandt sowie Herr Wenz.
Nach einer Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten erfolgt die Abstimmung:
Beschlüsse
Antrag Fraktion Freie Wähler:
Die Fraktion der Freien Wähler beantragt, die Stellplatzsatzung für barrierefrei erreichbare Wohnungen auf 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: 1 Ablehnung: 3 Enthaltung: 5
Beschlussvorschlag Verwaltung:
a) Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan werden entsprechend den Vorschlägen der folgenden Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt.
Der Magistrat wird beauftragt, die Bürger, welche Einwendungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
b) Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan werden entsprechend den Vorschlägen der folgenden Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt.
Der Magistrat wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, welche Einwendungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
c) Der Bebauungsplan „Mainstraße 13-17“ in der Stadt Bürstadt, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom Mai 2021 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen un-ter a) und b) ergeben. Die Begründung wird gebilligt. Der Magistrat der Stadt Bürstadt wird beauftragt, den Bebauungsplan durch die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft treten zu lassen.
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Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
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