Stadt Bürstadt

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    ALLRIS - Auszug

    02.11.2021 - 1 Bebauungsplan „In den Acht Morgen“, 5. Änderung...

    Beschluss:
    ungeändert beschlossen
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    Wortprotokoll

    Herr Schweiger vom Büro Schweiger & Scholz aus Bensheim stellt den Anwesenden den Tagesordnungspunkt vor.

     

    Nach angeregter Diskussion, an der sich Herr Eberle, Frau Renz, Frau Wenz und Herr Koch beteiligen wird über folgende Beschlussvorschläge abgestimmt:

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    Beschluss

    Beschlüsse

     

    Antrag 1:

     

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen, auf Dächern die Errichtung von Phototaikanlagen und Gründächern im Verhältnis 50/50 festzusetzen.

     

    Abstimmungsergebnis

    Zustimmung:  4 Ablehnung:  4 Enthaltung:  1

     

    Antrag 2:

     

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen, die Stellplatzsatzung für barrierefrei erreichbare Wohnungen auf 1 Stellplätze pro Wohneinheit festzusetzen.

     

    Abstimmungsergebnis

    Zustimmung:  3 Ablehnung:  6 Enthaltung:  0

     

     

    Vorschlag der Verwaltung:

     

     

    a) Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen zur vorliegenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes eingegangen sind.

     

    b) Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur vorliegenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes werden entsprechend den Vorschlägen der folgenden Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt.

    Der Magistrat wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, welche Einwendungen zum Inhalt der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

     

    c) Die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „In den Acht Morgen“ in der Stadt Bürstadt, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung mitsamt der in der Begründung genannten Anlage, wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

    Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom August 2021 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen unter b) ergeben. Die Begründung wird gebilligt. Der Magistrat der Stadt Bürstadt wird beauftragt, den Bebauungsplan durch die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft treten zu lassen.

     

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    Abstimmungsergebnis

    Abstimmungsergebnis

    Zustimmung:  7 Ablehnung:  2 Enthaltung:  0

     

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    Anlagen zur Vorlage

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Parlamentarisches Büro
    Timo Spreng
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 237
    Fax: 06206 / 7017 - 237
    timo.spreng(@)buerstadt.de