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Beschluss
Der Magistrat der Stadt Bürstadt wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
b) Die 1.Änderung des Bebauungsplans "Boxheimer Hof BA 1“ in Bürstadt wird hiermit als Entwurf zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Magistrat der Stadt Bürstadt wird beauftragt, die Planung entsprechend auszuarbeiten bzw. ausarbeiten zu lassen und eine Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind über die Auslegung zu unterrichten und um Stellungnahme zur Entwurfsplanung nach § 4 Abs. 2 BauGB zu bitten.
Alle im Rahmen der Öffentlichkeits- sowie Behörden- und Trägerbeteiligung eingehenden Einwendungen und sonstigen Äußerungen sind zu prüfen und mit fachlicher Beurteilung zur Beratung sowie Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen.
Parlamentarisches Büro
Timo Spreng
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
Tel: 06206 / 701 – 237
Fax: 06206 / 7017 - 237
timo.spreng(@)buerstadt.de