Stadt Bürstadt

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    Umgestaltung Nibelungenstraße Ost

    Die Stadt Bürstadt arbeitet derzeit an der Umgestaltung der Nibelungenstraße zwischen dem östlichen Ortseingang und der Dammstraße (Viadukt). Dabei soll die innerörtliche Haupterschließungsstraße umstrukturiert und städteplanerisch aufgewertet werden. Die Zielsetzungen, die die Bürgerschaft im Rahmen der ISEK-Erarbeitung zur Sozialen Gesunden Stadt (ISEK: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept) eingebracht hat, stellen für die Planung eine wichtige Grundlage dar: Daher soll beim Straßenumbau den gestiegenen Anforderungen an den Rad- und Fußverkehr sowie den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) besonders Rechnung getragen werden.

    Dies soll durch die Bereitstellung verbreiterter Gehwegbereiche, die Umsetzung eines Radverkehrskonzeptes mit Radschutzstreifen, straßenbegleitenden Radwegen und sicheren Querungsstellen, barrierefreien Bushaltestellen und Baumpflanzungen in den Seitenbereichen erreicht werden. Besonderes Augenmerk ist zudem auf die Umgestaltung an den einmündenden Straßen Forsthausstraße/Bahnübergang und Wasserwerkstraße zu legen.

    Drei Bauabschnitte

    Die Gesamtmaßnahme unterteilt sich in insgesamt drei Abschnitte, welche nacheinander baulich umgesetzt werden.

    Für den Gesamtumbau liegt die sog. Vorplanung als erstes Entwurfskonzept vor. Die Gesamtmaßnahme von Dammstraße bis zum östlichen Ortseingang wird in 8 Einzelplänen dargestellt, die Sie sich hier anschauen können.

    Die Vorplanung wurde einer Informationsveranstaltung im Juli 2021 den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und danach auf der Website der Stadt sowie im Quartiersbüro veröffentlicht. Die Bürgerinnen und Bürger haben anschließend bis Ende August 2021 die Möglichkeit genutzt, ihre Anregungen und Fragen zum Planungsstand einzubringen.

    Bereits umgesetzt ist die Planung für den Bauabschnitt 1 (Dammstraße bis Boxheimerhofstraße). Die Baumaßnahmen zur Umgestaltung wurden 2024 abgeschlossen und der Straßenabschnitt ist wieder für den Verkehr geöffnet.

    Für die Bauabschnitte 2 (Forsthausstraße bis Wasserwerkstraße) und 3 (Wasserwerkstraße bis zum östlichen Ortseingang) erfolgen derzeit die vertiefenden Planungen.

    Für alle Bauabschnitte soll ein einheitliches, durchgängiges Entwurfskonzept gelten. Dabei muss auf die verschiedenen Situationen im Bestand reagiert werden. So stand z.B. in Höhe der Vinzenzstraße weniger Platz zwischen den angrenzenden Häuserfronten für die Straßenraumgestaltung zur Verfügung als in den Bereichen östlich des Beethovenplatzes; auch sind bestehende Grundstückszufahrten bei der Anordnung von Parkplätzen oder Baumpflanzungen zu beachten.

    Zudem sind verschiedene Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen, Radverkehrsanlagen, Fußwegen und Bushaltestellen anzuwenden. Folgende Entwurfselemente werden daher in der vorliegenden Planung berücksichtigt:

    Zudem sind verschiedene Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen, Radverkehrsanlagen, Fußwegen und Bushaltestellen anzuwenden. Folgende Entwurfselemente werden daher in der vorliegenden Planung berücksichtigt

    Vorgaben

    • Gehwege sollen eine Breite von mind. 2,5 aufweisen, damit sich auch Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl ungehindert begegnen können.
       
    • Der Radverkehr soll durchgängig und beidseitig eine Spur erhalten. Aufgrund der Platzverhältnisse soll der Radverkehr bis zur Forsthausstraße auf sog. Schutzstreifen geführt werden. Diese sollen eine Regelbreite von 1,50 m aufweisen. Der Schutzstreifen wird als gestrichelte Linie auf der Fahrbahn markiert. Wenn sich kein Radfahrer auf dem Schutzstreifen befindet, kann der Bereich auch von Kfz genutzt werden. Verläuft der Fahrrad-Schutzstreifen entlang von Parkplätzen, so ist an dieser Stelle noch ein Sicherheitstrennsteifen von 0,50 m vorzusehen.
       
    • Die Fahrbahn zwischen den Abmarkierungen für den Schutzstreifen soll mind. eine Breite von 4.50 m betragen. Östlich der Forsthausstraße wird eine Fahrbahn in einer Breite von 6,50 m vorgesehen, da der Fahrradverkehr hier separat und nicht auf der Fahrbahn geführt wird.
       
    • Der Parkraum für die Kfz wird so angeordnet, dass der Rad- und Fußverkehr nicht beeinträchtigt wird (z.B. kein halbseitiges Parken auf Gehweg und Straße). Es werden daher Parkstreifen parallel zur Straße eingeplant. Die Lage der Parkplätze wechselt im Straßenverlauf regelmäßig zwischen Nord- und Südseite, so dass die Fahrbahn Verschwenke erhält, die zur Reduzierung der Geschwindigkeit beitragen.