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Die kommunale Wärmeplanung klingt auf den ersten Blick nach Bürokratie und großen politischen Entscheidungen. Aber tatsächlich geht es um etwas ganz Konkretes: Ihre Zukunft. Ihr Zuhause. Ihre Heizkosten.
Als Kommune stehen wir vor der Aufgabe, unsere Energieversorgung klimafreundlich und bezahlbar umzubauen. Und genau hier setzt die kommunale Wärmeplanung an. Sie zeigt uns, wie und wo wir in Zukunft effizient, nachhaltig und sicher heizen können – nicht irgendwo, sondern direkt bei Ihnen vor der Haustür.
Aktuell wird die Wärmeplanung für unsere Kommune erarbeitet. Erste Analysen laufen, und genau jetzt ist der Moment, sich zu informieren, Fragen zu stellen – und mitzudenken. Denn Ihre Entscheidung, wie Sie morgen heizen, stellt schon heute die Weichen – für Komfort, Kosten und Umwelt.
Wir möchten, dass Sie gut informiert sind und rechtzeitig die richtigen Entscheidungen treffen können.
Erfahren Sie mehr auf unserer Homepage – dort finden Sie Hintergründe, erste Zwischenergebnisse und wie Sie sich einbringen können.
Jetzt reinschauen und Zukunft mitgestalten!
Die Eignungsprüfung nach §14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist einer der ersten Schritte, der zu Beginn und zur Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans in der Stadt Bürstadt erarbeitet wird. Das Ziel dieser Eignungsprüfung ist, Teilgebiete in der Stadt Bürstadt zu identifizieren, welche „verkürzt“ und somit ohne tiefere Betrachtung behandelt werden können. Dies ist dann der Fall, wenn sich ein Teilgebiet weder für ein Wasserstoff- noch für ein Wärmenetz eignet. Dieser Analyseschritt erfolgt in einem sehr frühen Stadium der Planung, unter Zuhilfenahme von lokalem Fachwissen der Kommune, der Gemeindewerke sowie dem beauftragten Dienstleister zur Erstellung des Wärmeplans analysiert.
Aus der Analyse entsteht ein erster Entwurf zur Gebietseinteilung, die sogenannten Teilgebiete. Dieser Entwurf kann sich im weiteren Verlauf der Wärmeplanung und v.a. unter Berücksichtigung der vorliegenden energetischen Bestandssituation der Gebäude, noch verändern.
Aus dem Ergebnis der Eignungsprüfung ergibt sich, dass für alle Teilgebiete in der Stadt Bürstadt eine "normale" und nicht verkürzte Wärmeplanung durchgeführt wird. Dadurch kommt allen Teilgebieten eine genaue Betrachtung auf Ebene der kommunalen Wärmeplanung zuteil, sodass Bestands- und Potenzialanalyse in vollem Umfang über alle Teilgebiete erfolgt, um eine bestmögliche Ausgangslage für die Entwicklung des Zielszenarios zu ermöglichen. Dies dient vor allem auch der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Teilgebiete auf der Gemarkung Bürstadt, Bobstadt und Riedrode.
Die kommunale Wärmeplanung dient der Kommune als strategisches Konzept für die Transformation hin zu einer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahre 2045. Eine rechtsverbindliche Aussage, welche Art der Wärmeversorgung in den kommenden Jahren für die Bürger*innen, je nach Lage des eigenen Wohnsitzes, zur Verfügung steht, geht aus der kommunalen Wärmeplanung jedoch nicht hervor. Der Wärmeplan gibt der Kommune Wege, Zahlen sowie Handlungsempfehlungen in Form von Maßnahmen an die Hand. Aus der Wärmeplanung, als informelle Planung geht keine Pflicht (s. §27 WPG) hervor, Wärme- oder ggfs. auch Wasserstoffnetze tatsächlich umzusetzen. Dies muss nach Abschluss der Wärmeplanung im Einzelfall detailliert geprüft werden. Die Kommune bekommt durch den Wärmeplan ein abgestimmtes Zielszenario mit Annahmen zum Wärmebedarf bis 2045 sowie einen Maßnahmenkatalog mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Ziels an die Hand.
Verwendete Daten zur Durchführung der Eignungsprüfung:
KONTAKT
kommunale Wärmeplanung
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
waermeplanung@buerstadt.de