Stadt Bürstadt

Seitenbereiche

  • Seiteninhalt

    Bodenrichtwerte

    Grundstückswerte oder Bodenrichtwerte sind nicht mit tatsächlichen Kaufpreisen zu vergleichen. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist auf ein Grundstück bezogen, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind.

    Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist die bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gem. § 195 BauGB geführte Kaufpreissammlung. Bodenrichtwerte sollen dazu beitragen, den Grundstücksmarkt transparenter zu machen. Sie bieten den Marktteilnehmern eine gute Orientierung bei der Preisgestaltung, sie haben jedoch keine bindende Wirkung.

    Weitere Informationen

    Kontakt

    Dezernat IV - Bauen
    Fachbereich Städtische Liegenschaften
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 0
    Fax: 06206 / 701 – 280
    liegenschaften(@)buerstadt.de

    Ansprechpartnerin

    Bauverwaltungsamt
    Birgit Held
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 297
    Fax: 06206 / 7017 - 297
    birgit.held(@)buerstadt.de