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Unsere Stadt bietet schon heute für viele unterschiedliche Bedürfnisse sehr attraktive Angebote. In unserer Bürgerstadt kann man nicht nur in einer Vielzahl inhabergeführter Geschäfte einkaufen, es lässt sich auch in einem lebendigen und abwechslungsreichen Umfeld sehr gut wohnen und arbeiten.
Die Stadt Bürstadt ist eine der wenigen Zuzugs-Kommunen im Landkreis Bergstraße. Dementsprechend hat sich unsere Einwohnerzahl in den vorangegangenen Jahren stetig gesteigert.
Um auch weiterhin die große Nachfrage nach Wohnraum und hier explizit nach Eigenheimen nachkommen zu können, wird seitens der Stadtverwaltung Bürstadt in Kooperation mit der stadteigenen Bürstädter Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (BGE) kontinuierlich an der weiteren Ausweisung von Wohnbaugebieten gearbeitet.
Aktuell startet die Vermarktung von 2 Einzelhausbauplätzen „Im Langgewann” und 3 Einzelhausbauplätzen im „Sonneneck V”.
Im Wohnbaugebiet „Langgewann, BA I“ im Stadtteil Bobstadt hat die BGE GmbH im Jahr 2022 insgesamt 29 Baugrundstücke entwickelt, die zwischen 302 m² - 619 m² groß sind und teilweise vermarktet wurden.
Nun startet die BGE GmbH die Vermarktung von 2 noch verfügbaren Einzelhausbauplätzen mit einer Größe von 302 m² und 309 m². Diese Bauplätze werden im Rahmen eines Vergabeverfahrens gemäß den Vergaberichtlinien vom 30.11.2020 nach den dort festgelegten Bedingungen im Losverfahren vergeben.
Alle Informationen zu den verfügbaren Bauplätzen (grün markiert) können Sie hier einsehen:
Plan der Bauplätze und Exposés
Die Bauvorschriften sind im rechtskräftigen Bebauungsplan „Langgewann, BA I“ festgelegt.
Im Jahr 2021 hat die BGE GmbH insgesamt 57 Baugrundstücke im Baugebiet „Sonneneck V“ realisiert.
Die BGE GmbH bietet interessierten Bauwilligen erneut die Möglichkeit in dem gefragten Baugebiet attraktive Wohnbauflächen zum Kauf an.
Nun startet die BGE GmbH die Vergabe von 3 verbleibenden Einzelhausbauplätzen mit Größen von jeweils 485 m² und 420 m². Diese Grundstücke werden im Rahmen eines Vergabeverfahrens gemäß den Vergaberichtlinien vom 30.11.2020 nach den dort festgelegten Bedingungen im Losverfahren vergeben.
Alle Informationen zu den verfügbaren Bauplätzen (grün markiert) können Sie hier einsehen:
Plan der Bauplätze und Exposés
Die Bauvorschriften sind imrechtskräftigen Bebauungsplan „Westlich der Wasserwerkstraße, BA V“ festgelegt.
Wohnbaugrundstücke werden weiterhin in Bürstadt sehr stark nachgefragt. Sofern Sie sich für ein Wohnbaugrundstück in Bürstadt interessieren, füllen Sie bitte das untenstehende Online-Formular aus, damit wir Ihre Anfrage entsprechend bearbeiten können.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen können bis zum 07. April 2026 angefordert werden.
Sofern Sie Rückfragen haben sollten, stehen Ihnen die Ansprechpartner der Bürstädter Grundstücksentwicklungsgesellschaft gerne zur Verfügung.
Bürstädter Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Geschäftsführer
John Kraft
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
Tel: 06206 / 701 – 150
Fax: 06206 / 7017 - 150
john.kraft(@)buerstadt.de
Bürstädter Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Geschäftsführer
Kevin Winkler
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
Tel: 06206 / 701 – 294
Fax: 06206 / 7017 - 294
kevin.winkler(@)buerstadt.de
Bürstädter Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Elke Klein
Rathausstraße 2
68642 Bürstadt
06206 / 701 – 298
06206 / 7017 - 298
elke.klein(@)buerstadt.de