Stadt Bürstadt

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    Zum Toben und Spielen

    Neben der großen alla hopp!-Anlage rund um das Rathaus gibt es noch weitere Spielstätten, auf denen Kinder ihrem Spiel- und Bewegungsdrang nachgehen können. Bereits im Jahr 2014 hat sich die Stadtverwaltung dazu entschlossen, ein Spielplatzkonzept zu entwickeln. Ziel hierbei ist es, die bestehenden Spielplätze durch die Zugabe von mehreren Spielgeräten zu „Leuchtturm-Spielplätzen“ auszubauen und jedem Kind in seinem unmittelbaren Umfeld eine attraktive Bewegungsfläche anzubieten.

    Für unsere Spielplätze gelten folgende Nutzungsbedingungen:

    • Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Spielgeräte dürfen nicht von Personen genutzt werden, die älter als 14 Jahre alt sind. Fußballspiele dürfen nur auf den dazu bestimmten Flächen durchgeführt werden.
    • Kinderspielplätze und Bolzplätze dürfen nur bei Tageslicht, längstens von 07.00 bis 20.00 Uhr, entsprechend ihrem Zweck genutzt werden. Der Magistrat wird ermächtigt, abweichende Nutzungszeiten durch Allgemeinverfügung (z.B. Aufstellung von Schildern) näher zu regeln.
    • Das Mitführen und der Genuss alkoholischer Getränke sowie das Rauchen ist auf allen Kinderspielplätzen nicht erlaubt.
    • Der Aufenthalt von Hunden auf Kinderspielplätzen ist nicht erlaubt. Dies gilt nicht für Blindenhunde.

    Freiluftgeräte auf dem Bildungs- und Sportcampus

    Der Bildungs- und Sportcampus bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten die eigene Fitness, Bewegungs- und Koordinierungsfähigkeiten zu verbessern. Dafür befinden sich auf dem Sportareal 20 Fitness-Installationen, die den Besucherinnen und Besuchern während der Öffnungszeiten kostenlos zur Verfügung stehen.

    Um allen Sportlerinnen und Sportlern die richtige Handhabung der Geräte zu ermöglichen, wurden für die jeweiligen Gerätschaften Informationen zusammengefasst, welche die korrekte Handhabung der Installationen ermöglicht.

    In Kürze können hier durch Klick auf die entsprechende Abbildung die zutreffende Information aufgerufen werden.

    Weitere Informationen