Seite drucken
Bürstadt (Druckversion)

Einzelhandelskonzept

Einzelhandelskonzept

Die Stadt Bürstadt hat in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Markt und Absatzforschung mbH ein Strukturgutachten für den Einzelhandel im Mittelzentrum Bürstadt entworfen.

Ziel des Gutachtens ist es, im Kontext der Aufnahme in das Förderprogramm „Aktive Kernbereiche“, die Weichen für die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels in Bürstadt zu stellen.

Ziel der vorgenommenen Bestandsaufnahme und Analyse des Einzelhandelsspektrums Bürstadt ist die Stärkung und Sicherung der bestehenden Struktur sowie die sinnvolle Ergänzung des Besatzes durch weitere Einzelhandelsangebote. Die Stadt Bürstadt versucht durch die Ansiedlung etwaiger Geschäfte das bestehende Angebot qualitativ anzureichern.

Basierend auf den Ergebnissen der Erhebung definieren sich für den Einzelhandelsstandort Bürstadt folgende Klassifizierungen:

zentrenrelevante Sortimente

nicht zentrenrelevante Sortimente

 
  • Nahrungs- und Genussmittel inkl.
  • Lebensmittelhandwerk
  • Reformwaren
  • Papier- und Schreibwaren, Zeitschriften,
  • Bücher, Briefmarken
  • Drogeriewaren (inkl. Wasch- und Putzmittel), Kosmetika, Apothekerwaren, Sanitäts-, Orthopädiewaren
  • Schnittblumen
  • Oberbekleidung, Wäsche, Kürschnerwaren,
  • Wolle, Kurzwaren / Handarbeiten, Stoffe,
  • sonst. Textilien
  • Schuhe, Lederbekleidung, Lederwaren, Modewaren inkl. Hüte, Accessoires und
  • Schirme, Orthopädie
  • Spielwaren, Bastelartikel
  • Sportartikel
  • Nähmaschinen und Zubehör
  • Hausrat, Glas / Porzellan / Keramik, Kunstgewerbe, Geschenkartikel, Stahlwaren
  • Uhren, Schmuck, Silberwaren
  • Fotowaren
  • Musikalienhandel, Bild- und Tonträger
  • optische und feinmechanische Erzeugnisse
  • Telekommunikations- und EDV-Bedarf
  • Unterhaltungs- und Haushaltselektronik, Kleinelektronikgeräte*
  • Heimtextilien, Bettwaren, Gardinen und
  • Zubehör
  • Beleuchtungskörper
 
 
  • Baustoffe, Bauelemente, Installationsmaterial, Beschläge, Eisenwaren und Werkzeuge, Badeeinrichtungen und -ausstattung, Sanitär / Fliesen, Rollläden, Gitter, Rollos, Markisen
  • Möbel / Küchen / Büromöbel / Matratzen / Sanitär- / Badeinrichtung
  • Teppiche / Bodenbeläge, Farben, Lacke, Tapeten, Malereibedarf
  • Elektrogroßgeräte („Weiße Ware“), Herde, Öfen, Elektroeinbaugeräte, Haushaltstechnik*
  • Holz, Bauelemente wie z.B. Fenster und
  • Türen
  • Pflanzen und Zubehör, Pflege- und Düngemittel, Pflanzengefäße, Gartenmöbel, Gartenwerkzeuge, Zäune, Gartenhäuser, Gewächshäuser, Naturhölzer, Gartenbaustoffe, Torf und Erde
  • Campingartikel, Sportgroßgeräte
    ( z. B. Surfboards, Fahrräder)
  • Brennstoffe / Mineralölerzeugnisse
  • Kfz / Motorräder / Mopeds / Kfz-Zubehör / Rasenmäher / Motorrad- und Fahrradzubehör
  • Antennen / Satellitenanlagen
  • zoologischer Bedarf, lebende Tiere, Tiernahrung
 
* Der Bereich Elektrogeräte stellt eine gewisse Ausnahme dar, da heutige Fachanbieter, v.a. Fachmärkte, i.d.R. ein breites Spektrum an Elektrogroß- und -kleingeräten führen. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein entsprechender Anbieter auch an einem dezentralen Standort zulässig sein könnte.
http://www.buerstadt.de//de/wirtschaft-stadtentwicklung/standort-buerstadt/einzelhandelskonzept