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Bürstadt (Druckversion)

Kinder 3 bis 6 Jahre

Kinder von 3 bis 6 Jahren

Insgesamt stehen in Bürstadt (städtisch) 250 Plätze zur Verfügung. Diese Platzanzahl reduziert sich jedoch durch die Aufnahme von Integrationskindern in den Einrichtungen. In der Regel wird eine Kindergartengruppe bei Aufnahme eins Integrationskindes von 25 Betreuungsplätzen auf 20 Plätze verkleinert. Die Anzahl der pädagogischen Fachkräfte in den Kindertagesstätten wird durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) und die Qualitätsrichtlinien des Kreises Bergstraße festgelegt. Alle Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Bürstadt sind auch Ausbildungsbetriebe für Erzieher/Erzieherinnen bzw. Sozialassistenten/Sozialassistentinnen.

Die derzeit gültigen monatlichen Gebühren für die Kinderbetreuung (Ü3) in einer Einrichtung unter städtischer Trägerschaft betragen:

 

Betreuungszeit

Gebühr / 5 Tage

Tagesbuchung

Modul 1a

07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

123,24 Euro

 

Modul 1b

07:30 Uhr bis 13:30 Uhr

147,90 Euro

 

Modul 2

13:30 Uhr bis 14:30 Uhr

24,64 Euro

4,93 Euro

Modul 3

13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

49,30 Euro

9,86 Euro

Modul 4

13:30 Uhr bis 16:30 Uhr

73,92 Euro

14,78 Euro

Frühbuchung

07:00 Uhr bis 07:30 Uhr

12,32 Euro

2,46 Euro

Spätbuchung

16:30 Uhr bis 17:00 Uhr

12,32 Euro

2,46 Euro

Verpflegungspauschale
monatlich

 

65,00 Euro

13,00 Euro

Materialpauschale

 

10,00 Euro

 

Frühstücks- und Getränkepauschale

 

10,00 Euro

 

Modul 1a und 1b sind kostenfrei. Es sind lediglich die Pauschalen für Material, sowie Frühstück und Getränke zu entrichten.

Die gebuchten Module 2,3 und 4 können tageweise gebucht werden. Die Gebühr beträgt dann für jeden gebuchten Tag 1/5 des 5-Tagesplatzes.

Ab einer Betreuungszeit von über sechs Stunden ist die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung verbindlich.

Für das zweite Kind einer Familie, das die gleiche Einrichtung besucht, wird ein Nachlass von 50 % der erhobenen Gebühr gewährt. Für weitere Kinder einer Familie besteht Gebührenfreiheit. Die monatlichen Pauschalen sind zu zahlen.

Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtung

http://www.buerstadt.de//de/leben-familie/familien/kinder-3-bis-6-jahre