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Bürstadt (Druckversion)

Steuern, Gebühren und Abgaben

Steuern und Abgaben: Finanzierung einer starken Gemeinschaft

Zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung und zur Erhaltung der Infrastruktur ist die Erhebung von Gebühren und Steuern unverzichtbar. Über die jeweilige Höhe entscheiden die gewählten Gremien der Stadt Bürstadt. In der Regel bilden die entsprechenden kommunalen Satzungen (Ortsgesetze) die rechtliche Grundlage für Steuern und Gebühren.

Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 380 v. H. (seit 01.01.2020)

Grundsteuer

Grundsteuer A – 370 v. H. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(seit 01.01.2020)
Grundsteuer B – 570 v .H. für Grundstücke (seit 01.01.2024)

Hebesatzsatzung 2024.pdf

Hundesteuer

Grundlage für die Steuersätze ist die "Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Bürstadt" in der Fassung vom 01.01.2015

  • Hundesteuer: 72,00 Euro
  • Zweithund: 108,00 Euro
  • Jeder weitere Hund: 144,00 Euro
  • Gefährliche Hunde: 480,00 Euro

Satzung über die Hundesteuer

Kindertageseinrichtungen U3

Die derzeit gültigen monatlichen Gebühren für die Kinderbetreuung (U3) in einer Einrichtung unter städtischer Trägerschaft betragen:

 BetreuungszeitGebühr / 5 TageTagesbuchung
Modul 107:30 Uhr bis 12:30 Uhr185,00 Euro 
Modul 212:30 Uhr bis 13:30 Uhr37,00 Euro7,40 Euro
Modul 312:30 Uhr bis 14:30 Uhr74,00 Euro14,80 Euro
Modul 412:30 Uhr bis 15:30 Uhr111,00 Euro22,20 Euro
Modul 512:30 Uhr bis 16:30 Uhr148,00 Euro29,60 Euro
Frühbuchung07:00 Uhr bis 07:30 Uhr18,50 Euro3,70 Euro
Spätbuchung16:30 Uhr bis 17:00 Uhr18,50 Euro3,70 Euro
Verpflegungspauschale
monatlich
 65,00 Euro 
Materialpauschale 10,00 Euro 
Frühstücks- und Getränkepauschale 10,00 Euro 

Die gebuchten Module 2, 3, 4 und 5 können tageweise gebucht werden. Die Gebühr beträgt dann für jeden gebuchten Tag 1/5 des 5-Tagesplatzes.

Für das zweite Kind einer Familie, das die gleiche Einrichtung besucht, wird ein Nachlass von 50 % der erhobenen Gebühr gewährt. Für weitere Kinder einer Familie besteht Gebührenfreiheit. Die monatlichen Pauschalen sind zu zahlen.

Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtung

Kindertageseinrichtungen Ü3

Die derzeit gültigen monatlichen Gebühren für die Kinderbetreuung (Ü3) in einer Einrichtung unter städtischer Trägerschaft betragen:

 BetreuungszeitGebühr / 5 TageTagesbuchung
Modul 1a07:30 Uhr bis 12:30 Uhr119,28 Euro 
Modul 1b07:30 Uhr bis 13:30 Uhr143,13 Euro 
Modul 213:30 Uhr bis 14:30 Uhr23,85 Euro4,77 Euro
Modul 313:30 Uhr bis 15:30 Uhr47,70 Euro9,54 Euro
Modul 413:30 Uhr bis 16:30 Uhr71,55 Euro14,31 Euro
Frühbuchung07:00 Uhr bis 07:30 Uhr11,92 Euro2,38 Euro
Spätbuchung16:30 Uhr bis 17:00 Uhr17,00 Euro3,40 Euro
Verpflegungspauschale
monatlich
 65,00 Euro13,00 Euro
Materialpauschale 10,00 Euro 
Frühstücks- und Getränkepauschale 10,00 Euro 

Die gebuchten Module 2, 3 und 4 können tageweise gebucht werden. Die Gebühr beträgt dann für jeden gebuchten Tag 1/5 des 5-Tagesplatzes.

Für das zweite Kind einer Familie, das die gleiche Einrichtung besucht, wird ein Nachlass von 50 % der erhobenen Gebühr gewährt. Für weitere Kinder einer Familie besteht Gebührenfreiheit. Die monatlichen Pauschalen sind zu zahlen.

Unabhängig von der Buchung unterschiedlicher Module (Kombination verschiedener Zubuchungen) ist grundsätzlich ein Betrag von 135,60 Euro kostenfrei (Ausgenommen hiervon ist die Verpflegungs-, Bastel-, Frühstücks- und Getränkepauschale).

Ab einer Betreuungszeit von über sechs Stunden ist die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung verbindlich.

Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtung

Waldschwimmbad

 

Kinder

Erwachsene

Ermäßigt*

Einzelkarte

3,00 Euro

5,00 Euro

3,00 Euro

Dutzendkarte

30,00 Euro

50,00 Euro

30,00 Euro

Dauerkarte

45,00 Euro

80,00 Euro

60,00 Euro

Familienkarte - 1 Erw.

 

100,00 Euro

 

Familienkarte - 2 Erw.

 

120,00 Euro

 

Gebührensatzung Schwimmbad

Wasser, Abwasser & Niederschlagswasser

Grundlage für die Gebühren ist die "Entwässerungssatzung der Stadt Bürstadt" in der Fassung vom 01.01.2006, zuletzt aktualisiert im Dezember 2022.

Entwässerungssatzung

Wasserbezugspreis

1,86 €/cbm (1,74 €/cbm zzgl. 7% MwSt.)

Abwassergebühren (ab 01.01.2023)

3,06 €/cbm

Niederschlagswassergebühren (ab 01.01.2023)

0,54 €/m²

Spielautomatensteuer

Grundlage für die Steuersätze ist die "Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte der Stadt Bürstadt" in der Fassung vom 20.12.2023.

  • Gaststätte mit Gewinnmöglichkeit: 25% der Bruttokasse
  • Gaststätte ohne Gewinnmöglichkeit: 12% der Bruttokasse höchstens 100,00 € je Apparat und Monat
  • Spielhalle mit Gewinnmöglichkeit: 25% der Bruttokasse
  • Spielhalle ohne Gewinnmöglichkeit: 12% der Bruttokasse höchstens 200,00 € je Apparat und Monat

Spielautomatensteuer.pdf

http://www.buerstadt.de//de/rathaus-politik/buergerservice/steuern-gebuehren-und-abgaben