Stadt Bürstadt

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    Stadtverordnetenversammlung

    Die Stadtverordnetenversammlung ist das höchste Organ der Stadt. Sie trifft die wichtigen grundsätzlichen Entscheidungen, erlässt kommunale Satzungen, schafft durch den Haushaltsplan den finanziellen Rahmen und überwacht die gesamte Verwaltung.

    Jedes Mitglied, jede Fraktion, der Magistrat und die Bürgermeisterin können Anträge in die Stadtverordnetenversammlung einbringen. Anträge sind nur zu Angelegenheiten zulässig, für deren Entscheidung die Stadtverordnetenversammlung zuständig ist. Anträge müssen eine klare und für die Verwaltung ausführbare Anweisung enthalten. Die Ausschüsse bereiten für ihr Aufgabengebiet die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor. Sie entwerfen hierzu einen entscheidungsreifen Beschlussvorschlag. Ihre vorsitzenden Mitglieder oder dazu besonders bestimmte Mitglieder berichten der Stadtverordnetenversammlung mündlich in gedrängter Form über den Inhalt und das Ergebnis der Ausschussberatungen und die tragenden Gründe für den Beschlussvorschlag.

    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bürstadt hat nach der letzten Kommunalwahl am 06. März 2016 insgesamt 31 Mitglieder.

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Parlamentarisches Büro
    Timo Spreng
    Rathausstraße 2
    68642 Bürstadt
    Tel: 06206 / 701 – 237
    Fax: 06206 / 7017 - 237
    timo.spreng(@)buerstadt.de