I. Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31. Januar 2019 das endgültige Wahlergebnis der Direktwahl ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
1. Zahl der Wahlberechtigten 13.152
2. Zahl der Wählerinnen und Wähler 5.860
3. Zahl der gültigen Stimmen 5.764
4. Zahl der ungültigen Stimmen 96
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Lfd. Nr. Familien- und Rufname Träger des Wahlvorschlags Stimmen %
(„Frau“ oder „Herr“)
1 Frau Schader, Barbara Christlich Demokratische Union Deutschlands 3.000 52,05
2 Herr Lüderwald, Steffen Sozialdemokratische Partei Deutschlands 2.632 45,66
3 Frau Stertz-Hofmeister, Anne-Maria 132 2,29
Auf die Bewerberin
Schader, Barbara
sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen.
Sie ist damit zur Bürgermeisterin der Stadt Bürstadt gewählt.
II. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl kann erheben:
- jede Bewerberin oder jeder Bewerber, die oder der an der Wahl teilgenommen hat,
- jede Bewerberin oder jeder Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags,
- jede und jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises, die oder der die Verletzung eigener Rechte geltend macht,
- jede und jeder Wahlberechtigte, wenn sie oder ihn 100 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen von dem Tag dieser Bekanntmachung ab schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Bürstadt, 01. Februar 2019
gez. Molitor
Besonderer Wahlleiter